Mit einer Studienplatzklage kann man einen Studienplatz erhalten, wenn die formelle Bewerbung bei der ZVS oder direkt bei der Universität keinen Erfolg hatte und auch der dagegen eingelegte Widerspruch abgelehnt wurde. Mit der Studienplatzklage bemüht man ein Gericht im Eilverfahren zu überprüfen, ob die Universität tatsächlich ihre möglichen Kapazitäten voll ausgeschöpft hat oder nicht doch noch weitere Studienplätze zur Verfügung stellen kann.
Entscheidet das Gericht zugunsten des Klägers, muss die verklagte Universität weitere Studienplätze bereitstellen, die dann mittels eines Losverfahrens unter den verschiedenen Klägern verteilt werden. Besonders im Bereich der Humanmedizin, der Pharmazie und der Veterinärmedizin gibt es viele Studienplatzklagen.